Zweifelhafte Wirtschaftlichkeit der Stromdiscounter

Seit der Insolvenz des Billigstromanbieters Flexstrom schlagen die Wellen hoch und eine Diskussion ist von Neuem entbrannt, die schon nach der TelDaFax-Pleite 2011 begann. Es geht um die Frage, wie viel Vertrauen Verbraucher den Billigstromanbietern entgegenbringen sollten. Denn insbesondere bei diesen häufen sich die Kundenbeschwerden.
Erst zum Jahresbeginn wurde der Strompreis von durchschnittlich 26 Cent je Kilowattstunde um rund 3,3 Cent angehoben. Angesichts der Entwicklung der Preise sehen sich immer mehr Verbraucher nach alternativen Stromanbietern um, und wechseln nicht selten zu den Unternehmen, die die niedrigsten Preise anbieten und in vielen Anbietervergleichsportalen auf den vorderen Plätzen zu finden sind.

Geschäftsmodell in der Kritik

Das Geschäftsmodell vieler Strom-Discounter beruht auf Vorauszahlungen der Kunden. Dieses System kann jedoch nur funktionieren solange die Unternehmen wachsen. „Viele Billigstromanbieter machen im ersten Vertragsjahr zunächst keinen Gewinn, bitten den Kunden aber in den Folgejahren kräftig zur Kasse“, sagt Andreas Stender, Principal bei A.T. Kearney. Volker Lang spricht diesem Geschäftsmodell eine langfristige Wirtschaftlichkeit ab.
Die Anzeichen, dass Flexstrom mit finanziellen Schwierigkeiten kämpfte, hatten sich schon seit dem Jahr 2011 gemehrt. Immer mehr Kunden und Netzbetreiber hatten an verschiedenen Stellen Beschwerden über ausstehende Rechnungen und Zahlungsverspätungen eingereicht, sodass die Bundesnetzagentur im Januar 2013 Ermittlungen gegen den Billiganbieter aufnahm und zum Zeitpunkt der Insolvenz von Flexstrom kurz davor stand, dem Unternehmen ein Verbot für das das Vorauskasse-System auszusprechen. Dieses Verbot soll nun jedoch nicht generalisiert und auf andere Anbieter übertragen werden.

Zahlreiche Beschwerden über Billiganbieter

Folglich prophezeit das manager-magazin jüngst „Die nächste Pleite kommt bestimmt“. Denn in Internetforen und Portalen melden sich immer mehr Verbraucher mit Beschwerden über einbehaltene Bonuszahlungen oder versteckte Preiserhöhungen ihrer Stromanbieter. Auch bei der Schlichtungsstelle Energie gingen im vergangenen Jahr 13.681 Anträge ein, von denen sich rund 57% auf nur zwei Unternehmen beziehen. Die Schlichtungsstelle ist zwar nicht dazu befugt, Namen zu veröffentlichen, doch nach Informationen der Wirtschaftswoche sollen seit Jahresbeginn vor allem die Anzahl der Beschwerden über den Anbieter Almado Energy angestiegen sein. Auch die Rechtsanwälte der Frankfurter Kanzlei Elixir sind aufgrund zahlreicher Anfragen auf das Unternehmen aufmerksam geworden und führen auf ihrer Homepage eine Liste von Beschwerden auf.
Neben Alamdo Energy macht jedoch auch der Billigstromanbieter ExtraEnergie in den letzten Monaten vermehrt negativ auf sich aufmerksam: Kunden klagen über verspätete Jahresrechnungen und ausstehende Neukundenboni. Die mangelnden Serviceleistungen des Unternehmens werden in der Studie „Bester StromFAIRsorger“ von FOCUS MONEY  aus dem Oktober 2012 bestätigt. Mit nicht einmal 40 von 100 möglichen Indexpunkten bildet der Energieversorger das Schlusslicht der Studie und erhielt von den Verbrauchern die schlechtesten Bewertungen in den Kategorien „Fairer Kundenservice“ und „Nachhaltigkeit und Verantwortung“.

Markt setzt auf  Eigenverantwortlichkeit der Verbraucher

Die Pleite von Flexstrom kündigte sich bereits Monate im Voraus durch vermehrte Kundenbeschwerden an, rund ein Viertel aller eingegangenen Anträge bei der Schlichtungsstelle Energie sollen auf den insolventen Energieversorger zurückgegangen seien. Trotz der Häufung von Kundenbeschwerden und der zweiten großen Pleite eines Energiediscounters innerhalb von zwei Jahren rechnen Branchenexperten jedoch nicht damit, dass in nächster Zeit ein Verbot des Vorkassemodells oder die Offenlegung der Anbieter, die am häufigsten in Schlichtungsfälle involviert sind, durchgesetzt werden. Dementsprechend müssen Kunden weiterhin abwägen, ob sie gewillt sind, mit den verlockenden Angeboten der Stromdiscounter das damit verbundene Risiko einzugehen.

Quellen:
http://www.focus.de/finanzen/news/studie-bester-stromfairsorger_aid_830858.html
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/energie/0,2828,895093,00.html
http://www.n-tv.de/ratgeber/Hitstrom-und-Co-machen-Aerger-article5956811.html
http://www.wiwo.de/unternehmen/energie/strom-riskantes-geschaeftsmodell/8090516-2.html
http://www.zeit.de/2013/18/stromanbieter-flexstrom-insolvenz
http://www.zeit.de/2012/50/Energieversorgung-Stromanbieter-Flexstrom/

Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle Energie 2012: http://www.schlichtungsstelle-energie.de/fileadmin/images_webseite/pdf/Taetigkeitsbericht_der_Schlichtungsstelle_Energie__1_.pdf

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Care Energy laut Handelsblatt ein weiterer potenzieller Insolvenzfall

Die Pleiten der Billigstromanbieter TelDaFax (bereits 2011) sowie neuerdings im April Flexstrom samt Töchterunternehmen hat für große Besorgnis auf dem liberalisierten Strommarkt gesorgt. Für weitere Unruhe dürften jetzt Informationen über den Discount-Stromanbieter Care Energy sorgen, welche das Handelsblatt in seiner heutigen Ausgabe öffentlich macht.

Bundesnetzagentur ermittelt

Dem Artikel des Handelsblatt nach hat die Bundesnetzagentur gegen den relativ jungen Stromversorger (erst 2011 auf dem Markt in Erscheinung getreten) ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Grundlage dieses Verfahrens, ist die Vermutung, das Unternehmen wolle sich der Zahlung der EEG-Umlage entziehen. Care Energy pocht auf ein besonderes Geschäftsmodell und bezeichnet sich selbst nicht als Versorger sondern als Energiedienstleister. In diesem Sinne sieht man sich aus Firmensicht von der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage befreit. Diese Selbstbefreiung muss nun der Prüfung durch die Bundesnetzagentur stand halten.

Nachzahlungen stehen ins Haus

Doch nicht nur diese Entwicklung sollte misstrauisch machen. Laut Handelsblatt-Informationen sehen die Netzbetreiber Amprion, Tennet und 50Hertz naturgemäß die Care Energy bei der Zahlung der EEG-Abgaben in der Pficht und haben gegen den Discounter geklagt. Sollte eine dieser Klagen Erfolg haben, stünden Nachzahlungen ins Haus, die sich Schätzungen zufolge auf einen hohen Millionenbetrag belaufen würden. Wahrscheinlich zuviel für das Unternehmen.

Folgen möglicherweise gravierender als bei TelDaFax und Flexstrom

Die Auswirkungen einer erneuten Insolvenz eines Strom-Discounters könnten abermals massiv sein. Laut Eigenauskunft hat das Unternehmen seit Markteintritt 250.000 Kunden gewonnen, eine größere Wachstumsrate als bei den inzwischen insolventen Anbietern Teldafax und Flexstrom . Sollte das Unternehmen Insolvenz anmelden müssen, wären also abermals hunterttausende Verbraucher die Leidtragenden eines fragwürdigen Geschäftsmodells. Und schlimmer noch: Der Bundesnetzagentur liegt laut Handelsblatt ein Rechtsgutachten vor, das beim Fall Care Energy eine ganz neue Krisendimension sieht. Aufgrund der ungewöhnlichen Rechtskonstruktion der Gruppe würde im Insolvenzfall die „Grund- oder Ersatzversorgung vermutlich nicht greifen“, heißt es dort. Sogar Anschlusssperrungen, also der zwischenzeitliche Verlust der Stromverorgung, könnten erfolgen. Care Energy-Unternehmenssprecher Marc März widerpsricht diesem Szenario derweil noch: „Wenn wir insolvent gehen, fallen die Kunden in die Grundversorgung. Das ist eindeutige Rechtslage.“

Quellen:
http://www.freiewelt.net/nachricht-12573/netzagentur-ermittelt-gegen-care-energy.html http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/nach-teldafax-und-flexstrom-neuer-alarm-auf-dem-strommarkt/8200558.html
Handelsblatt vom 14.05.2013

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EU stimmt für Strompreisverfall und Förderung von Kohle

Nach dem negativen Votum des EU-Parlaments zur Verknappung der Emissionsrechte deuten sich ein Strompreisverfall an sowie die verstärkte Verstromung von Kohle.
Mitte April hat das Europaparlament gegen die Reform des CO2-Handels gestimmt und somit die angestrebte Reduktion von Klimagasemissionen und Förderung von umweltfreundlicheren Energiegewinnungsmethoden aufgeschoben. Mit dem sogenannten Backloading lehnten die Abgeordneten des Parlaments die Verknappung der Emissionsrechte ab und verhindern Preisanstieg der CO2-Zertifikate.
Stattdessen sagen Experten nach der Ablehnung des Gesetzesentwurfs einen Rückgang der Preise für Strom zur Lieferung voraus. Dieser befindet sich bereits jetzt nahe an seinem Tiefststand und könnte, nach Bloomberg News, bis Juni um weitere 4,7 Prozent auf 37,45 Euro fallen. Dies würde die Serie von Preisrückgängen in den vergangenen acht Quartalen fortsetzen.
Aufgrund der Entwicklung ist der Anreiz für Unternehmen, auf die klimafreundlichere Energiequelle Gas umzusteigen, sehr gering. Durch die Stromerzeugung aus Kohle entsteht etwa doppelt so viel Kohlenstoffdioxid wie bei der Produktion mit Gas. Den aktuellen Entwicklungen folgend, nahm die Verstromung von Kohle in Deutschland jedoch nach Angaben des Statistischen Bundesamts im letzten Quartal um 16 Prozent zu. Nach Gareth Griffiths von der Handelssparte bei EON müssten die Emissionsrechte nach heutigem Stand 15 Mal teurer sein, um eine Umstellung für Unternehmen rentabel zu machen. Die Entscheidung des EU-Parlaments hat aber eben diesen Preisanstieg mit seiner Entscheidung bis auf Weiteres verhindert.

Quelle:
http://www.welt.de/newsticker/bloomberg/article115631318/Nein-zur-CO2-Gesetzgebung-foerdert-Kohle-und-senkt-Strompreis.html

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Weiterer Anstieg der Strompreise ab 2014 erwartet

Als Folge des Scheiterns von den Verhandlungen zur Strompreisbremse vermuten die Bundesregierung sowie die Bundesnetzagentur 2014 weitere Anstiege der Strompreise.

Nachdem sich Bundesumweltminister Peter Altmaier mit seiner Idee nicht durchsetzen konnte, die über Strompreise zu zahlende Umlage für zwei Jahre einzufrieren, äußern Experten ihre Vermutung, dass die angestrebte Stabilität der Strompreise wohl nicht zu erwarten sei. Nach Informationen des Handelsblatts rechnet der Chef der Deutschen Energieagentur (Dena) Stefan Kohler vielmehr damit, dass die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von aktuell 5,3 Cent auf bis zu 6,3 Cent pro Kilowattstunde ansteigen werde. Das Bundesumweltministerium halte sogar eine Erhöhung der Umlage auf bis zu 7 Cent im Jahr 2014 für wahrscheinlich.

Der Bundesumweltminister war bereits bei Verhandlungen im März nicht in der Lage gewesen, eine Einigung zwischen Bund und Ländern herbeizuführen. Mitte April ließ nun auch das Bundeskanzleramt verlauten, dass trotz seiner Unterstützung in den Verhandlungen mit der Einführung der Strompreisbremse nicht vor der Bundestagswahl zu rechnen sei. Zusätzliche Belastungen für Industrie und Privataushalte sind im kommenden Jahr daher kaum noch abzuwenden.

Quellen:
http://www.welt.de/wirtschaft/energie/article115458869/Kanzleramt-besiegelt-Ende-der-Strompreisbremse.html
http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE93R01A20130428
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/eeg-umlage-regierung-erwartet-hoeheren-strompreis/8106802.html

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Auch für Flexgas scheint es eng zu werden

Erst Mitte April hatte der Insolvenzantrag des Discount-Stromanbieters Flexstrom für viel Aufsehen auf dem Energiemarkt und zu extremer Verunsicherung von mehr als 500.000 betroffenen Kunden gesorgt. Nun scheinen sich die Anzeichen zu verdichten, dass die in der Insolvenzerklärung noch als vorerst nicht betroffen bezeichnete Gas-Tochter Flexgas dem Mutterkonzern schon in Kürze in die Pleite folgen könnte.

Investor zieht sich nur eine Woche später zurück

Die Flexstrom AG hatte ihre Gas-Tochter kurz vor der Pleite an einen Finanzinvestor aus der Schweiz, die AKO Capital, verkauft. Die Pläne gingen dahin, die Flexgas GmbH unter dem neuen Namen Fair-Trade-Gas am Markt zu halten und derweil das bisherige Management kurzfristig auszutauschen. Bisherige Kunden wurden in Sicherheit gewogen, nichts sollte sich für sie ändern.

Eine Sicherheit die sich nun als trügerisch herausstellen könnte. Bereits eine Woche nach der Bekanntmachung der Flexstrom-Insolvenz und der Übernahme der Flexgas GmbH durch die AKO Capital AG, hat der Investor wieder Abstand von diesem Geschäftsvorgang  genommen. Auf der Seite der AKO Capital mit Firmensitz in Zürich ist eine Erklärung zum Rücktritt vom Kaufvertrag der Flexgas GmbH zu lesen. Begründet wird dieser Schritt folgendermaßen: „AKO wollte die Markt- und Kundenstrategie der Flexgas ändern und hin zu mehr Transparenz und Risikominimierung für den Kunden. Leider haben neue Erkenntnisse nach der Beurkundung zu diesem Schritt geführt.“

Die Stadtwerke Essen AG  kappen als erster Netzbetreiber bereits die Leitungen

Während die genauen Einzelheiten für den Rückzug des Investors mit dieser Erklärung erstmal mehr als unklar bleiben, scheinen die Folgen dieses Schrittes umso klarer: Auch eine Insolvenz der Gas-Tochter Flexgas scheint nun nicht mehr abzuwenden.

Als einer der ersten Netzbetreiber haben dementsprechend die Stadtwerke Essen reagiert. Wie am Donnerstag in einem Artikel der WAZ (Westdeutsche Allgemeine Zeitung) zu lesen war, haben die Stadtwerke den Netznutzungsvertrag mit Flexgas am 20. April, genau einen Tag nach dem Rückzug des Investors, gekündigt.  Nach Darstellung der Stadtwerke sei die Flexgas derzeit mit einem fünfstelligen Betrag im Zahlungsrückstand für die Netznutzungsentgelte. Wie viele weitere Netzbetreiber diesem Beispiel folgen werden, bleibt abzuwarten.

Die jetzt von der Kündigung betroffenen Kunden müssen aber nicht fürchten, dass ihnen Heizung oder Herd „abgesperrt“ werden. Sie werden von den Stadtwerken übergangslos weiter versorgt, allerdings in Grund- und Ersatzversorgung. Schnelles Handeln tut dennoch Not. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass die betroffenen Kunden umgehend selbst bei Flexgas kündigen müssen, um dann ein neues Vertragsverhältnis bei einem anderen Anbieter eingehen zu können.

Energieverbraucherportal und Mut-zum-Wechseln nehmen Flexgas-Angebote aus dem Tarifrechner

Die Flexstrom-Insolvenz und die undurchsichtigen Entwicklungen bei der Weiterführung der Gas-Tochtergesellschaft haben das Energieverbraucherportal und dessen Schwesterportal Mut-zum-Wechseln.de dazu bewogen, trotz noch nicht bestehender Insolvenz neben den Tarifangeboten der Flexstrom AG (inklusive der Töchter Löwenzahn Energie und der Optimal Grün) auch alle Flexgas-Angebote ab sofort aus den Tarifrechnern zu nehmen, damit Verbraucher hier mit Sicherheit und einem guten Gefühl wie gewohnt einen seriösen und transparenten Energievergleich erhalten.

Quellen:
http://www.sueddeutsche.de/Z5Q38W/1260609/Flexstrom-verkaufte-vor-Pleite-Gas-Tochter.html
http://ako-capital.de/
http://www.derwesten.de/staedte/essen/stadtwerke-essen-kuendigen-vertraege-mit-flexgas-id7872850.html

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Pleite mit Ansage oder kriminelle Energie?

Und wieder einmal haben die Energieverbraucher das Nachsehen. Flexstrom ist insolvent. Gewundert hat das niemanden, der den Energiemarkt einigermaßen kennt. Seit Monaten lieferte sich das Unternehmen Auseinandersetzungen mit jedem, der über die klamme Finanzlage des „Discounters“ berichtete. Das Handelsblatt wurde gar mehrfach vor Gericht gezerrt, weil man seitens Flexstrom eine gute Liquidität und ein rundum gesundes Unternehmen behauptete.

Warum nun die plötzliche Wende? Waren es tatsächlich die bösen säumigen Kunden, die negative Presse und die Netzbetreiber, die Flexstrom oft nur noch gegen Vorkasse die Durchleitung erlauben wollten? Nein, sicher nicht.

Fakt ist, dass Flexstrom schon seit langem als überschuldet gilt und insbesondere auch durch den offen ausgetragenen Konflikt mit dem wichtigsten „Kundentreiber“, nämlich dem Marktführer bei den Vergleichsportalen, Verivox, seinen wichtigsten Vertriebskanal verlor. Die Rechnung des Geschäftsmodells konnte auch nicht aufgehen. Hohe Boniversprechen, auf den ersten Blick unschlagbar günstige Tarife, meist nur gegen Vorauskasse, konnten in einem Markt, der sich preislich permanent verteuerte, nicht funktionieren. Das Konstrukt geriet in dem Augenblick in Schwierigkeiten, in dem die Entwicklung des Neukundengeschäfts stockte. Dazu kamen unglaublich hohe Provisionen (teilweise bis zu 190 EURO je Kunde), die sich im aktuellen Markt zu keinem Zeitpunkt rechnen konnten. Das allein ließ die Pleite immer näher rücken. Ein Schicksal, dem bald weitere Discounter folgen werden. Zu ähnlich ist das Geschäftsmodell und auch das Geschäftsgebaren.

Verbraucherschützer warnen schon seit langem. Bei der Politik verhallt das ungehört. Man berauscht sich immer noch an der „einmaligen“ Liberalisierung eines der größten Märkte. Dass die aus der blinden Liberalisierung resultierende Discountermodelle wie Flexstrom, TelDaFax & Co. zu Lasten der gesunden Landschaft an Stadtwerken und regionalen Versorgern, und damit den Verbrauchern geht, ist der Bundesregierung weitgehend egal. Mit der Schlichtungsstelle Energie und der Bundesnetzagentur hat man, aus Verbrauchersicht, zahnlose Tiger geschaffen. Verbraucherschutz sieht anders aus. Im Falle Flexstrom und seiner ebenfalls pleite gegangenen Energietöchter bedeutet das für über 500.000 Kunden Ärger und für einen großen Teil davon auch hohe Verluste bereits gezahlter Energierechnungen. Der Schaden wird etliche hundert Millionen betragen. Dazu kommen dann sicher auch weitere Millionen an nicht gezahlten Steuern und Abgaben.

Die Pleite von Flexstrom hat aber auch das Zeug, zu einem ausgewachsenen Skandal und Fall von Wirtschaftskriminalität zu werden. Auf der Hauptversammlung vom 13.12.2012 wurde über wohl schon langfristig abgeschlossene Anteilskäufe von Flexstromtöchtern abgestimmt. Begünstigte: Robert Mundt, Thomas Mundt, Andreas Felix, Martin Rothe und Michael Happ. Die Gesellschafter von Flexstrom haben sich mit diesen Verträgen wohl hohe Beträge aus der Kasse der AG genommen. Nur 4 Monate vor der Pleite wurde das abgesegnet. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Insgesamt wurden die Beteiligungen auf über 30 Millionen Euro im Jahresabschluss 2010 ausgewiesen. Damit scheint klar, dass die Pleite wieder einmal nur die Kunden trifft. Die „Unternehmer“ haben Ihre Schäfchen offenbar rechtzeitig ins Trockene gebracht. Man kann fast nur darauf hoffen, dass die Verantwortlichen für diese Pleite ihr Geld auf Zypern gehortet haben. Dann würde damit zumindest ein Beitrag zur Euro-Rettung geleistet. In jedem Fall zahlen die Zeche wieder einmal die Energiekunden und Steuerzahler.

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Insolvenzantrag von Flexstrom

Die Anzeichen hatten sich Ende des letzen Jahres erheblich verdichtet, das Unternehmen hatte finanzielle Schwierigkeiten jedoch stets vehement bestritten – dennoch ist es nun Realität geworden, der Berliner Stromversorger Flexstrom ist pleite.

Nach TelDaFax im Jahr 2011 muss mit Flexstrom innerhalb weniger Jahre nun bereits der zweite Discount-Anbieter auf dem Energiemarkt die Segel streichen und Insolvenz anmelden. Zurück bleiben ca. 500.000 verunsicherte und verärgerte Kunden. Ebenfalls betroffen von der Insolvenz sind laut Mitteilung des Unternehmens die Flexstrom-Töchter „Optimal Grün“ und „Löwenzahn Energie“, der Gasanbieter Flexgas hingegen bleibe vorerst auf dem Markt und werde durch einen Investor weitergeführt.

Der schwarze Peter wird den Kunden und den Medien zugeschoben

Als Ursache für die Zahlungsunfähigkeit von Flexstrom monierte das Unternehmen selbst vor allem “die schlechte Zahlungsmoral zahlreicher Stromkunden” sowie eine “fehlerhafte Berichterstattung” in den Medien, die die Kunden verunsichert und die Handlungsmöglichkeiten des Versorgers erheblich verschlechtert hätten.

Das “Handelsblatt” hatte im letzten Jahr mehrfach die finanzielle Situation von Flexstrom thematisiert und Zweifel an der Liquidität geäußert. Eine geplante Geldanleihe  zog das Management von Flexstrom aufgrund der Berichte über mögliche Zahlungsschierikeiten im November letzen Jahres zurück.
Zuletzt war über das Online-Portal “energate breaking news” bekannt geworden, dass der Mülheimer Versorger Medl den Netzzugang für Tochterfirmen von Flexstrom gesperrt hatte, weil sie ihre Netznutzungsentgelte nicht bezahlt hätten. Die Zahlungsrückstände bei zahlreichen Netzbetreibern häuften sich in den letzten Monaten. Flexstrom wies daraufhin, dass sich bei Ihnen wiederum die Rückstände von nicht zahlungswilligen Kunden auf angeblich 100 Millionen Euro belaufe.

Kunden bleibt nur die Grundversorgung oder ein schneller Versorgerwechsel

Die Leidtragenden der Insolvenz sind wieder einmal die Kunden. Sie werden zwar vorerst von ihrem örtlichen Grundversorger weiterhin mit Strom beliefert, allerdings zu den meist teureren Grund- oder Ersatzversorgungstarifen. Betroffene Verbraucher sollten deshalb beim örtlichen Versorger einen günstigeren Tarif anfragen oder kurzfristig einen neuen Anbieter suchen. Bei Abschluss eines Vorauskasse-Tarifs stehen die Chancen auf eine Rückerstattung des bezahlten Geldes aus der Insolvenzmasse allerdings nicht sehr gut. Auch die Bonuszahlungen können die Kunden von Flexstrom wohl abschreiben.

Quellen:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/billig-stromanbieter-flexstrom-meldet-insolvenz-an-12146398.html
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/energiemarkt-stromanbieter-flexstrom-ist-insolvent/8057552.html
http://www.energate.de/news/131845/Flexstrom-meldet-Insolvenz-an

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Bundesnetzagentur stellt Entwurf des Szenariorahmens zum Netzentwicklungsplan Strom und Offshore Netzentwicklungsplan 2014 zur Konsultation

Die Bundesnetzagentur hat heute die Konsultation des Entwurfs des Szenariorahmens für den Netzentwicklungsplan Strom (NEP) und den Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) 2014 eingeleitet. Der Entwurf ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zum Netzausbau www.netzausbau.de veröffentlicht. Die Öffentlichkeit hat nun die Möglichkeit, hierzu bis zum 17. Mai 2013 Stellung zu nehmen.

Impressionen vom Innovationspreis IT 2013

Die jährliche Erstellung des NEP/O-NEP ist gesetzlich vorgeschrieben. Damit soll sichergestellt werden, dass zeitnah reagiert werden kann, wenn sich die Rahmenbedingungen für den Netzausbau ändern. Der von den vier Übertragungsnetzbetreibern erstellte Entwurf des Szenariorahmens zum NEP/O-NEP 2014 beschreibt anhand von drei Szenarien die Bandbreite der wahrscheinlichen Entwicklung der installierten Leistung von Erneuerbare Energien Anlagen und konventionellen Kraftwerken sowie des Stromverbrauchs in den Jahren 2024 bzw. 2034.

“Alle Interessierten sollten uns in den nächsten sechs Wochen ihre Anregungen und Stellungnahmen zusenden”, appellierte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. “Der aktuelle Szenariorahmen zeichnet sich durch eine wesentlich größere Detailtiefe gegenüber den beiden vorangegangenen Szenariorahmen aus”, erläuterte Homann. “Verbesserungen konnten durch eine umfangreichere Datenbasis erzielt werden. So wurde insbesondere die Methodik zur Regionalisierung der zusätzlich installierten Leistung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen weiterentwickelt.” Bei der Regionalisierung handelt es sich um einen regionalen Verteilungsschlüssel für Erzeugungsanlagen. Bisher stützte sich dieser für das Szenario A und das Leitszenario B ausschließlich auf die Meldungen der Bundesländer. Wegen erheblicher Einwände bezüglich dieser Regionalisierungsmethode haben die Übertragungsnetzbetreiber den regionalen Verteilungsschlüssel für das Szenario A und das Leitszenario B weiterentwickelt. Grundlage hierfür bildeten eine bundesweite Mittelfristprognose durch einen unabhängigen Gutachter im Auftrag der Übertragungsnetzbetreiber sowie die Bestandszahlen der Erneuerbare-Energien-Anlagen.

Die Angaben zur bundesweit installierten Leistung bei den Erneuerbare-Energien-Anlagen im Leitszenario B unterscheiden sich zu den im Vorjahr genehmigten Werten durch einen leichten Anstieg im Bereich Wind onshore (ca. zwei Prozent) sowie durch einen Rückgang des im vorigen Jahr angenommenen Ausbaus in den Bereichen Wind offshore (ca. neun Prozent) und Photovoltaik (ca. fünf Prozent). Die Annahme hinsichtlich der installierten Leistung konventioneller Kraftwerke im Leitszenario B ist im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt rund sieben Prozent gesunken.

Im Rahmen der Konsultation führt die Bundesnetzagentur am 3. Mai 2013 in Bonn einen Workshop für die interessierte Öffentlichkeit durch. Nähere Informationen zu Veranstaltungsort und -zeit sowie die Anmeldemöglichkeiten finden sich auf www.netzausbau.de.

Quelle:
http://www.pressebox.de/inaktiv/bundesnetzagentur-fuer-elektrizitaet-gas-telekommunikation-post-und-eisenbahnen/Bundesnetzagentur-stellt-Entwurf-des-Szenariorahmens-zum-Netzentwicklungsplan-Strom-und-Offshore-Netzentwicklungsplan-2014-zur-Konsultation/boxid/586084

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BDEW-Kundenfokus Haushalte 2012: Kunden sind mit ihrem Stromversorger zufrieden

Kunden schätzen vor allem zuverlässige Stromversorgung und vertrauen ihrem Energieunternehmen
Die Stromkunden in Deutschland sind mit ihrem Energieanbieter zufrieden. Sie schätzen insbesondere die Sicherheit und Zuverlässigkeit bei der Stromversorgung. Das ist das zentrale Ergebnis einer aktuellen, repräsentativen Verbraucherumfrage des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

65 Prozent der Befragten sind laut BDEW-Kundenfokus 2012 mit ihrem Energieanbieter in höchstem Maße oder sehr zufrieden. Weitere 27 Prozent der Befragten sind zufrieden. Das entspricht einer Kundenzufriedenheit von 92 Prozent. 90 Prozent der Befragten sind mit der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Stromversorgung entweder sehr zufrieden oder in höchstem Maß zufrieden. Weiterhin halten nach den Ergebnissen der Umfrage 68 Prozent der Befragten ihr Energieunternehmen für vertrauenswürdig. Das Preis-Leistungsverhältnis schätzen 40 Prozent der Befragten gut oder sehr gut ein. Weitere 29 Prozent beurteilen das Preis-Leistungsverhältnis als angemessen.

“Es freut uns sehr, dass die Kunden den Stromversorgern weiterhin eine so hohe Zufriedenheit attestieren und die Unternehmensbindung dementsprechend hoch ist. Es gibt nicht viele Branchen in Deutschland, die solch überzeugende Werte zur Kundenzufriedenheit vorweisen können”, sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

“Es wird häufig bei der Diskussion zum Kundenverhalten außer Acht gelassen, dass die deutschen Stromkunden seit Jahren äußerst zufrieden mit ihren Energieversorgern sind und eine starke Bindung zu diesen haben. Derzeit gibt es rund 1.100 Anbieter im deutschen Strommarkt. Diese Angebotsvielfalt ist in der Europäischen Union einmalig”, so Müller.

Quelle:
http://www.bdew.de/internet.nsf/id/966CWC-20130326-pi-kunden-sind-mit-ihrem-stromversorger-zufrieden-de

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“Test”: Verivox & Co. lassen Unfaires gut aussehen

Zehn Preisvergleichsportale für Stromtarife sind selbst verglichen worden: von der Stiftung Warentest.

Die allgemein weniger bekannten Plattformen Energieverbraucherportal.de (De-Media.de, Dr. Uwe Pöhls) und Hauspilot.de (Ex-Trianel-Geschäftsführer Reinhard Goethe) böten “den besten Schutz vor Bauernfängerei”, attestierte ihnen die Stiftung Warentest in ihrem aktuellen Vergleich. Auf den ersten zehn Plätzen ihrer Tarifvergleiche fänden sich “überwiegend bis ausschließlich faire Tarife”. Sie sortieren Vorkassemodelle und kWh-Pakete von vornherein aus, Energieverbraucherportal.de berücksichtigt zudem keine Boni. Aus verschiedenen Gründen reichte es aber auch diesen beiden Portalen – wie drei anderen – nur zu einem “Befriedigend” – Bestnote in diesem Test.

Fast das gegenteilige Bild in Sachen Schutz des unbedarften Verbrauchers bieten dagegen nach Ansicht der Stiftung die Marktführer Verivox, Check 24 und Toptarif. Dies liege an der voreingestellten (z. T. aktiv abwählbaren) Berücksichtigung der Wechselboni von bis zu 25 % der Kosten des ersten Lieferjahres. Dies auch dann, wenn die Verbraucher dieser Boni verlustig gingen, etwa wenn sie weniger Strom verbrauchen, als in einem kWh-Pakettarif vorausgesetzt.

Verivox wirbt heute noch mit einer Note 1,1 aus einer 2008er-Ausgabe von “Test”, als der Portalemarkt noch kaum entwickelt gewesen war. Stiftungsvorstand Hubertus Primus hatte in der gedruckten Oktoberausgabe 2011 der ZfK eingeräumt, “Test” hätte in der Rückschau damals bereits die Einrechnung u. a. von Wechselboni negativ bewerten müssen, und einen neuerlichen Test angekündigt. Nun ist er da. Verivox beruft sich stets auf die selbst gemessene starke Zustimmung der Nutzer zur Berücksichtigung der Wechselboni.

Untersuchungsmonat in der aktuellen Ausgabe von “Test” war der vergangene Oktober. Für die Städte Berlin, Leipzig und Mainz bietet die Stiftung Warentest den Käufern ihres Tests einen aktualisierten Stromtarif-Preisvergleich.

Quelle: http://www.zfk.de/unternehmen/artikel/test-verivox-co-lassen-unfaires-gut-aussehen.html

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